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Biologische Vielfalt

„Jeder Mensch hängt vollständig von den Ökosystemen der Erde ab sowie von den Leistungen und Gütern, den ‚Ökosystemdienstleistungen‘, die sie bereitstellen (...)“
So heißt es im „Millennium Ecosystem Assessment“, einer von der UN in Auftrag gegebenen Studie zur Zukunft der Natur, an der weltweit Hunderte Wissenschaftler arbeiteten. Diese Aussage verdeutlicht:
Die biologische Vielfalt, zu denen auch die Ökosysteme zählen, ist für unser Leben essenziell.
 

Die Stiftung setzt sich daher dafür ein ...

  • die biologische Vielfalt in Stadt und Land zu fördern.
  • die Stadt-Land-Beziehung zu stärken.
  • den Austausch von Naturschutzforschung und Naturschutzpraxis zu intensivieren.
  • ökonomische Vorteile des Naturschutzes sichbar zu machen.
  • Wirtschaft, Kommunen und Privatleute zu ermutigen, biologische Vielfalt zu erhalten.

Biodiversitäts-Projekte der Stiftung

Die Stiftung unterstützt die "Charta Zukunft Stadt und Grün"

Charta Zukunft Stadt und Grün
© Die grüne Stadt
Die Stiftung trägt zusammen mit circa 50 weiteren Unterstützern die Charta Zukunft Stadt und Grün.

Die Unterzeichner kritisieren, dass Politik und Verwaltung die Chancen auf eine zukunftsgerechte Stadtentwicklung durch lebendiges Grün vielfach ungenutzt lassen und damit den Wunsch der Bürger(innen) nach mehr "Stadtgrün" ignorieren.
 
Forderung: Die Städtebauförderung muss auf regionaler, kommunaler und Bundesebene neu ausgerichtet werden.

Globale Entwicklung der politischen Aktivitäten

Zum Schutz der biologischen Vielfalt finden internationale Konferenzen statt und es werden Konventionen beschlossen. Hier sind wichtige politische Aktivitäten und Entwicklungen dargestellt - angefangen mit dem Londoner Artenschutzabkommen im Jahr 1933 bis hin zu Artenschutz-Bemühungen in jüngster Zeit.

1933: Londoner Artenschutzabkommen

Das „Londoner Artenschutzabkommen“ war der erste internationale Ansatz, um sich dem Thema Artenschutz anzunehmen. Es wurde von neun Mitgliedstaaten unterzeichnet, die sich für den Schutz von 42 Arten verpflichteten. Die meisten dieser Arten zählten zum afrikanischen Großwild. Das Abkommen belief sich im Großen und Ganzen auf Jagd- und Exportbeschränkungen der zu schützenden Arten.

1948: Gründung der Weltnaturschutzunion (IUCN)

Den Namen „IUCN“ erhielt die Union erst im Jahr 1956. Zuvor war sie unter dem Namen „IUPN“ (Internationale Union für den Schutz der Natur) gegründet worden. Zu Beginn zählte sie 56 Mitgliedstaaten. Aktuell sind 208 Staaten und staatliche Stellen Mitglieder der IUCN (Stand: 21.09.2020). Bereits seit der Gründung setzt sich die Union für den Naturschutz ein und hatte auch damals eine erste „Liste der bedrohten Arten“ entworfen. Bis heute haben sich die Reichweite und das Aufgabenfeld der Union ausgeweitet. Neben der regelmäßig veröffentlichten „Roten Liste“ und der Ausweisung von Schutzgebieten ist auch das Umweltrecht ein wichtiges Aufgabenfeld der IUCN.

1972: Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen

Im Jahr 1972 fand die erste Konferenz der Vereinten Nationen mit dem Schwerpunkt „Umweltpolitik“ statt. Grundlage war, dass eine Verbesserung der Lebensumstände aller nur mit dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlage gegeben sei. Vertreter aus 113 Staaten nahmen an der Konferenz teil und bekannten sich dabei zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Hinblick auf Umwelt- und Naturschutzbelange. Die Konferenz in Stockholm führte zum „Erdgipfel“ in Rio de Janeiro im selben Jahr.

1973: Konvention für internat. Handel mit bedrohten Arten der wilden Flora und Fauna (CITES) oder Washingtoner Artenschutzabkommen (WA)

Einen ersten Entwurf für „CITES“ gab es im Jahr 1964 auf einem Treffen der IUCN. Beschlossen wurde die Konvention im Jahr 1973 von 80 Länder-Vertretern im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommen. CITES ist eine Konvention, die Richtlinien für den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten bereitstellt, um das Überleben dieser Arten in freier Wildbahn zu sichern. Inzwischen sind 183 Vertragsparteien Mitglied bei CITES (Stand: 21.09.2020).

1992: Erdgipfel in Rio de Janeiro, Brasilien

Der „Erdgipfel“ der Vereinten Nationen baute auf der Konferenz aus dem Jahr 1972 in Stockholm auf. Hier unterzeichneten 192 Staaten die UN-Konvention zur biologischen Vielfalt (CBD). Sie ist das zentrale politische Dokument für den Schutz der Biodiversität, auf das sich die Bemühungen auf den verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Ebenen beziehen. Die „Agenda 21“ als Aktionsprogramm für neue Umwelt- und Entwicklungspartnerschaften zwischen Industrie- und Entwicklungsländern ist das zentrale Ergebnis der Konferenz.

1997: Konferenz Rio + 5

Fünf Jahre nach dem „Erdgipfel“ in Rio de Janeiro wurde in New York eine Generalsonderversammlung einberufen, zu der 60 Staats- und Regierungschefs kamen. Es wurde eine Bilanz der zuvor vereinbarten Ziele gezogen und die bisherige Umsetzung der „Agenda 21“ bewertet.

2000: Cartagena Protokoll

Dieses Protokoll regelt den Umgang mit genetisch veränderten Organismen (GVO), damit die Biodiversität durch GVO nicht gefährdet wird. Es trat im Jahr 2003 in Kraft und ist eine Ergänzung zur Konvention über die biologische Vielfalt.

2002: Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung

Zehn Jahre nach dem „Erdgipfel“ in Rio de Janeiro wurde in Johannesburg der „Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung“ einberufen. Dabei wurde nicht nur Bilanz gezogen, sondern auch ein neuer Aktionsplan verabschiedet. Die Teilnehmenden der Konferenz betonten erneut, dass ein politisches Einwirken auf Klima- und Ressourcenschutz für eine soziale und ökologische Globalisierung notwendig ist und bleibt.

2007: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt wurde am 07.11.2007 beschlossen. Sie dient dazu, das UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt auf nationaler Ebene umzusetzen. Die Strategie enthält über 300 Qualitäts- und Handlungsziele, um die Biodiversität zu fördern beziehungsweise zu schützen.

2008: UN-Biodiversitätskonferenz in Bonn, Deutschland

Dank der Beschlüsse dieser Konferenz wurde der Natur- und Artenschutz  in der Weltpolitik wieder präsent. Mit Beginn der Konferenz startete Deutschland zudem in seine zweijährige Präsidentschaft des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD). In diesem Zusammenhang entstand die „Bonn Agenda für globale biologische Vielfalt“.

2010: UN-Biodiversitätskonferenz in Nagoya, Japan

Die Weltgemeinschaft einigte sich bei dieser Konferenz auf das neue Ziel, den globalen Verlust der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2020 zu beenden. Hierzu legte sie für den Zeitraum 2011–2020 eine Strategie mit den sogenannten „Aichi-Zielen“ fest und definierte Ziele für die notwendige Finanzierung. Daneben diskutierten die Vertragsstaaten über den Zugang zu genetischen Ressourcen und wer davon mit welchem Anteil profitiert. Dabei entstand das sogenannte „ABS“-Protokoll (ABS = Access and Benefit Sharing).

2010: Nagoya Protokoll

Dieses Protokoll regelt unter anderem den Zugang zu genetischen Ressourcen und wer mit welchem Anteil davon profitiert. Die Vertragsstaaten beschlossen das Protokoll auf der 10. UN-Biodiversitätskonferenz in Nagoya, Japan. Es trat im Jahr 2014 in Kraft.

2011: EU-Biodiversitätsstrategie

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Jahr 2011 eine EU-Biodiversitätsstrategie, mit der sie bis 2020 den Verlust der biologischen Vielfalt stoppen will. Die Strategie enthält Einzelziele für sechs Themenbereiche, die mit konkreten Maßnahmen erreicht werden sollen. Bereits im Jahr 2007 verabschiedete die deutsche Bundesregierung die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“. Die Strategie benennt rund 330 Ziele und rund 430 Maßnahmen und soll bis zum Jahr 2020 gelten. Zur Umsetzung der Strategie wurde unter anderem das Förderprogramm „Bundesprogramm Biologische Vielfalt“ aufgelegt.

2012: UN-Biodiversitätskonferenz in Hyderabad, Indien

Damit der strategische Plan des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) realisiert werden kann, sind Ressourcen nötig. Über diese verhandelten die Vertragsstaaten auf der diesjährigen UN-Biodiversitätskonferenz. Dabei vereinbarten sie unter anderem:

  • Finanzielle Mittel für Entwicklungsländer werden verdoppelt (bis zum Jahr 2015).
  • Danach bleiben die finanziellen Mittel mindestens in dieser Höhe (bis zum Jahr 2022).
2012: Konferenz für nachhaltige Entwicklung Rio + 20

Zum 20-jährigen Jubiläum des „Erdgipfels“ fand eine weitere UN-Konferenz für nachhaltige Entwicklung in Rio de Janeiro statt. Erneut wurde sich zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsprinzipien bekannt. Außerdem wurden wichtige Weichen gestellt, um die noch nicht erreichten Ziele weiterzuverfolgen. Das Konzept der „grünen Ökonomie“ als Wirtschaftsmodell mit Blick auf Umweltbedürfnisse wurde vorgestellt. Darüber hinaus wurde der Beschluss für global gültige Nachhaltigkeitsziele und für das Aufwerten von UN-Umweltprogrammen gefasst.

2014: UN-Biodiversitätskonferenz in Pyeongchang, Südkorea

Bei dieser zwölften UN-Biodiversitätskonferenz diskutierten die Vertragsstaaten in erster Linie die Realisierung des Strategischen Plans des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD). Dabei einigten sie sich auch auf ein Finanzierungsziel, um den Plan umsetzen zu können.

2015: Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung – Agenda 2030

Im Jahr 2015 unterzeichneten alle 193 Mitgliedssaaten der UN die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. In der Agenda sind 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zusammengefast, die alle politischen Bereiche einbeziehen. Ein bedeutender Teil der Ziele ist dabei an den Umweltschutz geknüpft, so etwa das Ziel 11 für „Nachhaltige Städte und Gemeinden“.

2016: UN-Biodiversitätskonferenz in Cancún, Mexiko

Diese Weltnaturkonferenz legte allen Vertragsparteien nahe, den strategischen Plan des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) schneller umzusetzen. Gleichzeitig wurden sie ermutigt, das Thema „biologische Vielfalt“ auch in den Bereichen „Fischerei“, „Tourismus“, „Landwirtschaft“ und „Wälder“ zu berücksichtigen.

2018: UN-Biodiversitätskonferenz in Scharm El-Scheich, Ägypten

Im Rahmen dieser Biodiversitätskonferenz entstand ein Aktionsplan für den Schutz von Bestäubern, darunter Insekten. In ihm legten die Vertragsstaaten unter anderem fest, dass es finanzielle Mittel geben soll, damit die Staaten individuelle Schutzprogramme entwickeln können.

Auch hinsichtlich des Meeresschutzes erzielte die Konferenz Fortschritte: In drei Meeren (Schwarzes Meer, Ostsee, Kaspisches Meer) schrieb sie mehreren Bereichen eine große Bedeutung für die Biodiversität zu.

2021: Rechenschaftsbericht 2021 der Bundesregierung

Der Fortschrittsgrad der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wird in jeder Legislaturperiode mit einem Rechenschafts- und Indikatorenbericht dargestellt. Der hiermit vorgelegte dritte Rechenschaftsbericht umfasst den Zeitraum 2017 bis 2021. In elf verschiedenen Themenfeldern und den dazugehörigen Zielen der Strategie werden Maßnahmen und Errungenschaften im Bestreben gegen den Verlust der biologischen Vielfalt aufgezeigt.

2021–2030: UN-Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen

Die Vereinten Nationen (UN) fordern die Weltgemeinschaft dazu auf, Ökosysteme wiederherzustellen und zu schützen. Gesunde Wälder, Meere & Co. sind unsere Lebensgrundlage. Dabei stehen drei Ziele im Vordergrund:

  1. Bevölkerung für Wichtigkeit der Ökosysteme zu sensibilisieren und sie für die Wiederherstellung zu motivieren
  2. Politik zum Handeln bewegen
  3. für ausreichende technische Kapazitäten sorgen
2022: UN-Biodiversitätskonferenz in Montreal, Kanada

Auf dieser Weltnaturkonferenz – auch „CBD COP 15“ genannt – beschloss die internationale Gemeinschaft eine neue Vereinbarung: Im „Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework“ sprachen sie sich unter anderem dafür aus, den Rückgang der Biodiversität bis zum Jahr 2030 zu beenden.

2023: Indikatorenbericht 2023 der Deutschen Bundesregierung

Ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ist eine regelmäßige, wissenschaftlich fundierte und transparente Kontrolle über Fortschritte und die Erreichung der Ziele mithilfe von Indikatoren. Der Indikatorenbericht 2023 stellt eine abschließende Betrachtung der Zielerreichung der Strategie aus dem Jahr 2007 dar, bei der viele der Ziele auf das Zieljahr 2020 (zum Teil auch auf das Jahr 2015) ausgerichtet waren und damit ausgelaufen sind.

2023: Abkommen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der marinen biologischen Vielfalt in Gebieten jenseits nationaler Hoheitsgewalt

Das erste Hochseeschutz-Abkommen der Geschichte ist beschlossen. Es ermöglicht, dass auf der Hohen See – das heißt in Gebieten außerhalb der Zuständigkeit von Nationen – Schutzgebiete ausgewiesen werden können. Die englische Bezeichnung des Abkommens lautet „Biodiversity Beyond National Jurisdiction“ (BBNJ).


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Weiterführende Informationen

Was ist Biodiversität?

Eine kurze Einführung dazu gibt das Video von "WissensWerte":

 

Biodiversität und Gentechnik

Mit der Gene Drive Technologie könnten zukünftig wildlebende Tier- und Pflanzenpopulationen oder Arten gentechnisch verändert, ausgetauscht oder gar ausgerottet werden. So öffnen sich neue Dimensionen der menschlichen Eingriffsmöglichkeiten in die Natur - mit einer Unzahl an Risiken. Die Heinrich-Böll-Stiftung hat hierzu eine Online-Konferenz mitgeschnitten:

 

Broschüre "Biologische Vielfalt – Die Grundlage unseres Lebens"
Herausgeber: Bundesumweltministerium

Broschüre "Biologische Vielfalt – der Reichtum unserer Erde"
Herausgeber: Bundesumweltministerium

Themenheft "Durch Umweltschutz die biologische Vielfalt erhalten"
Herausgeber: Bundesumweltministerium

52 Tipps für die biologische Vielfalt
Herausgeber: Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission

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Strategien, Positionspapiere, Stellungnahmen, Berichte

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (2007)

Positionspapier: Wälder im Klimawandel – Mehr Anpassungsfähigkeit durch mehr Vielfalt
Herausgeber: Bundesamt für Naturschutz (2020)

Positionspapier: Auswirkungen von Glyphosat auf die Biodiversität
Herausgeber: Bundesamt für Naturschutz (2018)

Positionspapier: Großschutzgebiete, Biodiversität und räumliche Planung
Herausgeber: Akademie für Raumforschung und Landesplanung (2016)

Positionspapier: Naturschutz und Landnutzung
Herausgeber: Deutscher Naturschutzring (2016)

Stellungsnahme zum Thema "Biodiversiät und Klima" im Umweltausschuss
Herausgeber: Bundesamt für Naturschutz (2020)

Bericht zur Lage der Natur in Deutschland
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (2020)

Indikatorenbericht 2014 zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (2015)

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Petitionen

Bienen und Bauern retten!

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Websites